Demokratie V: Demokratisierung der Demokratie?

Birger P. Priddat

Das Lob, das Hegel in seiner Rechtsphilosophie dem Staat zukommen ließ, war das Lob einer Instanz, die keine Privilegien und Sonderinteressen mehr zulässt. Der Staat, den Hegel vor Augen hat, ist der preußische, dessen erster großer Staatsmann, Friedrich Wilhelm I. (Vater Friedrichs des II.) verlauten ließ: „Ich ruinier die Junkers ihre Autorität und stabiliere die Souverainité wie einen rocher de bronce“. Der König, der als bronzener Fels in der Anbrandung adeliger Interessen diese auflaufen lässt, kreiert einen Staatstypus, der als dritter Ort oberhalb der divergenten Interessen der Gesellschaft etabliert wird.

Das ist bereits Thomas Hobbes’ Grundidee des Leviathan: im Sozialvertrag übertragen die Bürger einem Souverän die zentrale Macht, um die hohen Kosten der Sicherung ihres Lebens und Eigentums zu senken. Dass sie dafür einen Teil ihrer Freiheit aufgeben, sind die Kosten der Sicherheit und des Friedens. Yoram Barzel nennt diesen Staat einen third party enforcer: was die Bürger untereinander nicht konfliktfrei regeln können, übergeben sie einer dritten Instanz, die sie auch mit der Macht ausstatten müssen, regelnd durchgreifen zu können.

Friedrich Wilhelm I. würde sich gegen solche bürgergesellschaftlichen Ernennungen verwehren; er ist noch absolutistischer König, der gerade dem Adel die alten ständischen Rechte der Mitsprache aufkündigt. Dass die modernen Gesellschaften, die sich zu Republiken und Demokratien entwickelten, die allgemeine Partizipation vornehmlich erst erlangen konnten, nachdem die absolutistischen Herrscher die alten adeligen Partizipationsrechte aufgelöst hatten, ist unserem historischen Bewusstsein entfallen. Sibylle Tönnies erinnert uns daran (FAS Nr. 18 / 2012, S. 13; von ihr stammt auch das schöne Fried.Wilh.I-Zitat).

Friedrich-Wilhelm I.

Der Hegelsche Staat steht explizit in Konkurrenz zur englischen Version der Gesellschaft, die Adam Smith zu seiner Zeit so ausnehmlich modern formulierte, indem er den Markt als dritten Ort der Selbstregulation der gesellschaftlichen Interessen beschrieb. Der Staat solle seine Interventionen minimieren, weil er erstens ineffizient operiere und zweitens Privilegien verteile, die zusätzlich die Wealth of Nations zu blühen verhinderten. Beide – Smith wie Hegel – wollten die gruppalen Sonderrechte ausschließen. Was Smith aber durch das system of natural liberty des Marktes emergent erreichen lassen wollte, wird bei Hegel durch die vernünftige Zentralgewalt des Staates legitimiert (als ‚Wirklichkeit‘ der höchsten Sittlichkeit).

Hegel misstraut dem Wimmeln von Willkür, wie er den Markt sieht; dem wohne keine Vernunft ein. Der König ist ihm der Hüter der Idee höchster Sittlichkeit (ein oberster Diener der Verfassung der Vernunft; aber die Beamten – als Intelligenz der Nation – müssen den Staat überhaupt erst durchsetzen). Beide Konzepte wenden sich gegen die Adelskultur und ihre Politikdominanz (bei Smith sind sie die unproduktive Klasse per se). Karl-Heinz Ilting hatte Hegel allerdings als verdeckten liberalen Denker analysiert, dessen starker Staat nur als Notstaat solange Macht haben sollte, bis die sittliche Reifung der Eliten [wesentlich der Beamten, die deshalb auf modernisierten Universitäten ausgebildet werden (Humboldts Idee)] eine modernisierte Aristokratie der Tugendhaften heranwachsen lasse. Das ist aristotelisch gedacht; das denken wir so nicht mehr. Aber das war Hegels unbewusste Überleitung zur Demokratie (über eine Verfassung der aristoi, der Weisen und Tugendhaften: der sittlich Reifen).

Frau Tönnies sieht in der „zur Zeit populären Auffassung von Staat und Gesellschaft“, der demokratischen, nämlich „Partizipation und Teilhabe“, den Kern des Problems: dass mit Partizipation und Teilhabe „Lobby und Bestechung salonfähig wurden, ist niemandem aufgefallen“. Haben wir es mit einer neuen Demokratiekritik zu tun? Nein, keine Demokratiekritik, aber der strenge Verweis auf ein fahrlässiges Verhältnis der Demokratie zum Staat. Die deregulation, die wir in den letzten dreißig Jahren weltweit erlebt haben, ist eine – durch De-Institutionalisierung, d.h. durch Ent-Staatlichung erreichte – Rücksicht auf Gruppeninteressen, die sich der staatlichen Regulation entziehen, ohne – wie Smith noch glaubte – eine automatische Balancierung der Interessen über Marktprozesse zu erreichen. Der Markt – als dritter Ort der Ausgleichung – hat versagt: in den Einkommensverteilungen wie im Abhängigwerden des Staates von den nur auf funktionierenden Kapitalmärkten platzierbaren Staatsschuldscheinen. Wenn der Staat zum Mitspieler im unkontrollierten Spiel partikularer Gruppen wird, ist kein Rückgriff auf Hegels sittliches Königtum angebracht, aber die Idee des Staates, der keinem Akteur so viel Gewicht gibt, dass sein „Gedeih und Verderb eine Staatsangelegenheit“ würde, bleibt brandaktuell. Der Staat erwiese sich als dritter Ort, an dem Markt- und Politikversagen nicht prämiert wird.

Das aber hieße, die Demokratisierung der Demokratie – das große bürgergesellschaftliche Projekt – neu zu überdenken, und zwar, so liegt es nach dem bisher Gesagten nahe, in Richtung einer Verstaatlichung der Demokratie, wie ich es nennen möchte: der neue dritte Ort, an dem die Gesellschaft sich wieder finden kann. Deren Maxime möge lauten: kein Partikularinteresse kann so mächtig werden, dass der Staat es nicht zu regulieren vermag. Denn nur so kann das Vertrauen der Bürger in die Demokratie bewahrt werden: dass sie die Bedingungen ihres Funktionierens aufrechterhält. Jedes Einzelinteresse, das allgemein gefördert werden soll, muss vom Staat darauf geprüft werden, inwieweit es den Interessen aller nützt. Das gilt natürlich nicht nur gegenüber Banken. Doch sind „klassische Unterscheidungen zwischen Bankenaufsicht, Geldpolitik und Finanzpolitik ins Wanken geraten, seit es die Politik mit der Aufgabe zu tun hat, für die Stabilität von Finanzinstituten zu sorgen, die sie durch ihren eignen zunehmend unsicheren Refinanzierungsbedarf destabilisiert.“1

Das Problem lässt sich nicht leichterdings durch eine Restabilisation des Staates klären. Dennoch besteht nationaler Stabilisierungsbedarf. Die Anforderung an den Staat steigt nach seiner neoliberalen Deregulierungsphase: „Allein schon die Frage, welches System – Politik oder Wirtschaft – über welche Zeithorizonte der Stabilisierung von Gesellschaft verfügt, zwingt zu einer scharfen Differenzierung zwischen den eher langsamen, wenn auch im Vierjahresrythmus operierenden Politik auf der einen Seite und der sehr kurzfristig, also im Tages-, im Wochen-, im Monatsrhythmus operierenden Wirtschaft auf der anderen Seite. Wir haben es im Moment mit einer Neubalancierung der Frage zu tun, wieviel Politik wir brauchen, um seitens der politischen Maßnahmen die Stabilität eines Zeithorizontes in die Gesamtgesellschaft einzuführen, mit der die Wirtschaft dann rechnen kann. Zuvor hatte die Politik sich qua Deregulierung aus dem Spiel herausgezogen, hat sogar die Behauptung aufgestellt, in dem Maße, in dem wir deregulieren, das heißt in dem Maße, in dem die Politik sich aus der Wirtschaft heraushält, haben wir einen quasi unendlichen Zeithorizont des Vertrauens in die Selbstregulierung der Märkte. Das hat sich als Irrtum herausgestellt. Dieser unendliche Zeithorizont ist geschrumpft auf wenige Tage. Und plötzlich sieht sich die Politik wieder in der Pflicht, für die Ausdehnung des im Markt greifbaren Zeithorizontes zu sorgen – auf die Jahre, die Unternehmen brauchen, die Konsumenten brauchen, die Arbeitskräfte brauchen. Das heißt, sich wieder einzulassen auf das Spiel der Versorgung der Gesellschaft und ihrer Wirtschaft mit einem hinreichenden Vertrauen.“2

Was hier dem Staat als Anforderung zukommt, kann es die Politik leisten? Der neuere Abstimmungszirkus, mit seiner Beschleunigung, der die Abgeordneten nicht mehr im Stand der Urteilsfähigkeit hält, zeigt, wie sich die Politik der Staaten bewegen kann. Die Eurokrise verlangte extrem schnelle Reaktionen und Positionen, die an den Parlamenten vorbei entschieden wurden (sie eher nur akklamatorisch einbeziehend); die Ukraine-Energiekrise wiederholt das Procedere.  Baecker aber betont etwas anderes: Zeithorizonte wieder zu gewinnen, um die Stabilisationen zu ermöglichen, die die Märkte nicht bieten. Das ist nichts anderes als ein Hinwies darauf, dass das Vertrauen in den Staat wiederzugewinnen sei, aber nicht blind, sondern durch Detemporalisierung der Handlungsräume. Auf dass sie sich ruhiger so entwickeln können, wie sie es brauchen, um sich entwickeln zu können. Damit verbunden ist eine Wiedergewinnung von Urteilskraft, ein Ausstieg aus der Treibjagd (Entschleunigung). Zeithorizonte auszuweiten bedeutet: Handlungs- und Entwicklungsräume auszuweiten und Entscheidbarkeit wiederzugewinnen. Das ist nicht demokratietheoretisch bezogen bedacht, aber ein Moment der Reetablierung des demokratischen Raumes bzw. der Raumes, den Demokratie braucht, um sich zu vergewissern und Entscheidungen zu verhandeln (ähnlich wie auch die Wirtschaft Zeit braucht für große Merger; was sind die Verhandlungen der Politik anders als viele kleine/große Merger?).

Einzig die Tatsache, dass wir heute in globalen Welten leben, macht diese Staatsbesinnung leicht illusionär: es gibt so viele Ausgleichsmöglichkeiten und Umgehungen nationaler Staatsbindung. Aber nicht im Subventorischen. Wir reden hier vom verteilenden oder Subventionsstaat, was uns auf ein grundlegendes Thema führt: welche Extension ein Wohlfahrtsstaat haben darf. Die Frage lautet: kann die Wirtschaft Privilegien beanspruchen wie ein Bedürftiger? Kann der Staat eine Versicherungsinstanz für Wagnisunternehmer und Risikokandidaten sein? Wer Subvention verlangt, unterliegt dem salus publicus. Andernfalls hat ein Privater (wie eine Bank) keinen Anspruch. Der öffentliche Anspruch kann aber nicht in der fortzusetzenden Schuldenbedienung der Politik bestehen. Das ökonomische Problem wird zum politischen: wie hält die Politik den Anspruch des Staates aufrecht, kein Partikularinteresse so dominant werden zu lassen, dass sie es nicht mehr regulieren kann? 

Eine Lösung liegt – vorschlagsweise – anderswo: vieles kann der Staat nicht mehr leisten. Und die überforderte Politik kann es sich nur durch erweiterte Verschuldung leisten. Der Staat ist durch die Politik selbst gefährdet. Die Lösung, die Frau Tönnies vorschlägt: zurück zu einem starken Staat, ist unter diesen Bedingungen illusionär, und einer Tendenz der Entdemokratisierung nicht fern. Die öffentlichen Güter werden eher schlecht vom Staat bewirtschaftet. Es gibt Lösungen, die wir längst kennen, aber nicht in dieser Dimension: öffentlich-rechtliche Stiftungen. Was die Politik heute mehr schlecht als recht verwaltet, wird in Stiftungen übertragen (wie in Niedersachsen bereits die Universitäten; niemand schelte deshalb den Vorschlag für nicht möglich), die vom Staat und von den Bürgern (und ihrer Wirtschaft) finanziert sind, aber auch ihrer Governance unterstehen. Dabei geht es nicht mehr um die Entgegensetzung von Partikularinteressen und Staat, sondern um einen neuen dritten Ort: die Gesellschaft als Gesellschaft (in Form von PPP-Projekten (privat-public-projects) bzw. in Form eines erweiterten matching, in das Staat und Private zusammen Anteile geben).

Der neue dritte Ort, an dem die Gesellschaft sich wieder finden kann, ist nicht die Reanimation des strengen Staates, sondern die Gesellschaft selbst. Deren Maxime möge lauten: kein Partikularinteresse kann so mächtig werden, dass die Gesellschaft es nicht unter sich zu regulieren vermag. Denn wenn die öffentlichen Güter den Stiftungen und matching-organizations gehören, können keine Partikularinteressen auf sie zugreifen, aber auch keine Politik seltsame Verteilungen vornehmen. Das, was allen gehört – wem gehören die öffentlichen Güter sonst: nicht dem Staat, sondern seinen Bürgern in toto –, wird untereinander  angemessener bewirtschaftet, als Markt und Politik es bewiesen haben. Erinnern wir uns des Hegels, der den Staat, den Notstaat, dann abgeschafft wissen wollte, wenn die Bürger reif wären, sich selbst zu verwalten. Gehen wir in eine reife Form bürgerlicher Governance: der großen Stiftungen öffentlicher Güter. Man kann die Bürgergesellschaft auch anders denken als durch direkte Demokratie.

Nehmen wir nur beispielhaft ein politisch-ökonomisches Format in Augenschein: Die Idee des bedingungslosen Grundeinkommens ist eine radikale Version, jedem Bürger eine gewisse Selbständigkeit zu ermöglichen, und zwar in Abkopplung von den Verträgen innerhalb der Märkte (Lohnarbeit), von deren Risiken. Die damit verbundene Freiheit, auch dann auf Arbeit zu verzichten, obwohl man sie erlangen könnte, ist ein im Grunde extrem liberales Konzept, das es erlauben würde, sich aus gesellschaftlichen und kooperativen Relationen herauszuziehen. Das Konzept der Leistungsgemeinschaft wird aufgegeben. Unabhängig von der Finanzierbarkeit (Ökonomie) ist das politische Moment unbestimmbar – und das Ethische bleibt nur Wunsch, dadurch gemeinschaftlicher zu werden.

Es fällt auf, dass in der Erinnerung des antiken polis-Konzepts alle Voll-Bürger nicht nur abstimmen konnten, sondern reihum in politische Ämter berufen/gewählt wurden. Die Teilnahme an der Politik war aktiv definiert; nicht wie heute eher passiv, aufs Abstimmen verengt. Ein polites/Bürger wurde politisch verantwortlich gemacht. Aus diesem Blickwinkel – dem Quellcode der Demokratie – wäre ein Grundeinkommen gekoppelt an die Bedingung, politisch aktiv zu werden, oder zivilgesellschaftlich. Man hätte durch das Grundeinkommen freie Zeit, aktiv das Gemeinwesen zu fördern. Es geht nicht nur um Arbeitseinkommenskompensation (Entlastung), sondern um Demokratieausweitung (Verantwortung). Entlastung und Verantwortung bildeten eine neue reziproke Relation, die zivilgesellschaftlich positiv annotiert ist.  In diesem Sinne wäre das bedingungslose Grundeinkommen keine bloße Auskopplung aus dem Arbeitsmarkt, sondern eine Inklusion in einen ‚politischen Markt‘ – ein organon einer gerechteren politischen Ökonomie.

Es ist interessant, dass das Grundeinkommen nicht demokratiepolitisch betrachtet wird, sondern höchstens sozial bzw. gemeinschaftsfördernd. Dabei wird das ‚Gemeinschaftliche‘ gleichsam privat-kollektiv, nicht politisch gedacht, obwohl es naheliegen könnte, aus dem antiken Quellcode der Demokratie heraus betrachtet, die so finanzierte freie Zeit für die Muße (schole) zu verwenden, d.h. für die Bildung der Urteilskraft, die das Politische nötig braucht. Und für die Politik selbst. Die Muße haben wir somit bereits privatisiert, der individuellen betterness of life zugeschlagen, zur nachträglichen Trauer von Hannah Arendt, die die vita activa des homo politicus zum weiteren Mal verloren sehen müsste.

  1. Dirk Baecker, “Schaut euch an, was da noch funktioniert”: Im Gespräch mit Winfried W. Weber, in: Winfried W. Weber (Hrsg.), Versteht die Realwirtschaft noch, was die Finanzwirtschaft tut? Mannheim: Sordon, 2013, S. 120-130, hier S. 127. []
  2. Ebd.: 127 f. []

OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
kure (29. August 2022). Demokratie V: Demokratisierung der Demokratie? Kultur/Reflexion. Abgerufen am 7. Dezember 2024 von https://doi.org/10.58079/qnnh


Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.