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Die Kollektive der documenta fifteen

Dirk Baecker

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Kollektive, so hat der Soziologe Talcott Parsons einmal definiert,1 sind eine Form der Herrschaft, die sich dadurch stabilisiert, dass auch der Herrscher sich der Bindung unterwirft. Das war recht hobbesianisch gedacht: Maximierung der Zustimmungsbereitschaft durch Selbstbindung des Herrschers. Immerhin trifft dieser Begriff auf autokratische, technokratische und demokratische Formen der Herrschaft gleichermaßen zu, in der die Zustimmungsbereitschaft jeweils durch massenmediale Suggestion und staatlichen Terror, durch überzeugende Problemlösung oder durch die Entscheidung einer freien Wahl und damit eines autonomen Bürgertums gesichert wird. Das zu lösende Problem, die Einschränkung von Gewaltausbrüchen, bleibt jeweils dasselbe, so unterschiedlich die Gesellschaft auch sein mag, die sich die eine oder andere Politikverfassung gibt.

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  1. Siehe Talcott Parsons, Social Systems, in: ders., Social Systems and the Evolution of Action Theory, New York: Free Press, 1977, S. 177–203, hier S. 186, mit Verweis auf Formen einer „generalisierten Autorität“; und vgl. Niklas Luhmann, Die Politik der Gesellschaft, Frankfurt am Main: Suhrkamp, 2000, S. 87 f. []