Joachim Landkammer, Zeppelin Universität
Die aktuellen hochschuldidaktischen Diskussionen (vgl. z.B. hier oder hier) und Petitionen (vgl. hier) zeugen von der verbreiteten Befürchtung vieler HochschuldozentInnen, dass man die Corona-Ausnahmebedingungen zum mehr als willkommenen Anlass nimmt, in Konvergenz mit den üblichen Effizienz- und Kostenargumenten vertraute Verhältnisse und Lehrformate definitiv zu kippen, und auf „digitale Lehre“ nicht nur als vollwertigen Ersatz, sondern als die bessere, „modernere“ Zukunft der Universität zu setzen. Der Einspruch dagegen kreist um den Begriff der „Präsenz“, und in der Tat gilt es – auch und gerade, wenn man in der Vergangenheit mit der Fetischisierung von irrationalistischer Körperlichkeit und anti-hermeneutischer Unmittelbarkeit, auf die etwa Hans Ulrich Gumbrechts materialistische „Präsenz“-Metaphysik abzielte, wenig anfangen konnte – an einige Überlegungen der philosophischen Tradition zu diesem Begriff und seinen Implikationen zu erinnern.
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